Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtungsverfahren oder Sachkundeprüfung
Datum der Veröffentlichung: 11.11.2010
Für unsere Mandanten suchen wir schnellstmöglich Sicherheitsmitarbeiter, die im Besitz des Unterrichtungsverfahrens nach §34a der Gewerbeordnung oder der Sachkundeprüfung nach § 34 a der Gewerbeordnung sind.
Einsatzort
Voraussetzungen
- Ihren Mitmenschen treten sie selbstsicher und kompetent entgegen
- Sie arbeiten serviceorientiert und ein freundliches Auftreten Ihren Mitmenschen gegenüber ist für Sie selbstverständlich
- Sie haben ein gepflegtes Erscheinungsbild
- Der Umgang mit Ihren Kollegen ist als „Gut Teamfähig“ zu bezeichnen
Notwendige Qualifikationen
- Sie sind im Besitz der Unterrichtung nach § 34 a der Gewerbeordnung
- Je nach Einsatzgebiet unserer Mandanten entscheidet sich ob Sie die Sachkundeprüfung nach § 34 a der Gewerbeordnung benötigen oder die Unterrichtung nach § 34 a der Gewerbeordnung ausreicht.
Wenn Sie nicht im Besitz dieser Qualifikation sind, helfen wir Ihnen gerne, dies nachzuholen! Sprechen Sie uns dahingehend bitte an oder schicken uns eine E-Mail mit Fragen zu diesem Thema.
Arbeitszeiten
Lohn
- nach Tarif
- zzgl. allgemeine Zuschläge